Wenn man länger als drei Monate bleibt, wird die sogenannte Kurzaufenthaltsbewilligung
benötigt. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag über 3-12 Monate, bei kürzeren Aus
Aufenthalten reicht eine Anmeldung.
Wird die Wohnung von dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt, habe ich hier ein paar
Links, die die Suche erleichtern sollen:
► Alle-Immobilien.ch
► Homegate.ch
Wie auch die Jobvermittlung ist die Wohnungsvermittlung in der
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Schweiz kostenlos. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, ist es nötig eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Telefonieren im Ausland kann schnell zur Kostenfalle werden, es empfiehlt sich daher immer, eine inländische Sim-Karte zu besorgen. Ohne Konto kommt man im Ausland selten weit, man sollte sich daher schon im Vorfeld informieren, bei welchem Bankinstitut man ein günstiges und befristetes Konto eröffnen kann. Alle Tipps gelesen? Vergiss nicht, İhren Kommentar zu schreiben. |